Insolvenzplanverfahren
Planverfahren
Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, kann der Schuldner innerhalb von sechs Monaten den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Wurde beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan eine sog. Kopf- und Summenmehrheit an Zustimmungen erreicht, kann mit dem Insolvenantrag ein Antrag auf das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gestellt werden. Dem Gericht obliegt die Entscheidung, einen “gerichtlichen Vergleich” zu beschließen. In diesem Fall wird der letzte Stand des Schuldenbereinigungsplans zum gültigen Vergleich erklärt. Der Schuldner erhält einen Zahlplan mit allen nötigen Angaben, um die Daueraufträge für die Vergleichszahlungen auf den Weg zu bringen.