Insolvenz für GEschäftskunden
Insolvenz
So funktioniert ein Insolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren endet ebenfalls nach drei Jahren in der Schuldenfreiheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin! Das Regelinsolvenzverfahren ist eine durch die Insolvenzordung vorgegebene Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Während des Insolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner mindestens ein Freibetrag in Höhe von 1.340,00 € monatlich, über die er frei verfügen kann. Bei Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepartnern und/oder Kindern erhöht sich dieser Freibetrag. Liegt Ihr Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird der pfändbare Anteil abgeführt und kommt den Gläubigern zu Gute.
Das Regelinsolvenzverfahren findet Anwendung bei juristischen Personen (wie z.B. GmbH, UG etc.), Selbständigen sowie ehemals Selbständigen. Bei ehemals Selbständigen allerdings nur dann, wenn sie im Moment, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, 20 oder mehr Gläubiger haben oder gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen sind Lohn- und Gehaltsansprüche ehemaliger Mitarbeiter sowie Forderungen der Finanzämter z.B. auf Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsträger. Vor der Einreichung des Insolvenzantrages ist genau zu prüfen, ob Sie Ihr Gewerbe fortführen wollen oder ob Sie Ihren Betrieb oder Ihre Selbständigkeit einstellen wollen. Entscheiden Sie sich zur Fortführung Ihres Betriebs, ist die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter der Regelfall.
Nach drei Jahren erhalten Sie, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, Restschuldbefreiung. Das bedeutet, Sie sind ab diesem Moment wieder schuldenfrei und können ein unbeschwertes Leben führen..