ALLES WICHTIGE ZUM PRIVATEN INSOLVENVERFAHREN
Insolvenz
Das Privatinsolvenzverfahren endet nach drei Jahren in der Schuldenfreiheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin! Die Privatinsolvenz ist eine durch die Insolvenzordung vorgegebene Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Während des Insolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner mindestens ein Freibetrag in Höhe von 1.340,00 € monatlich über die er frei verfügen kann. Bei Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepartner und/oder Kinder erhöht sich dieser Freibetrag. Liegt Ihr Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird der pfändbare Anteil abgeführt und kommt den Gläubigern zu Gute. Das Privatinsolvenzverfahren steht allen Schuldnern offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Ein ehemals selbständig tätiger Schuldner hat die Möglichkeit das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages weniger als 20 Gläubiger hat und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen bestehen. Nach drei Jahren erhalten Sie, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, Restschuldbefreiung. Das bedeutet, Sie sind ab diesem Moment wieder schuldenfrei und können ein unbeschwertes Leben führen..