Pfändungsschutzkonto
P-Konto
Durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos können Sie den Grundfreibetrag von zur Zeit 1.340 € sowie weitere auf Ihrem Girokonto eingehende Zahlungen wie z.B. Kindergeld vor Pfändung schützen. Um ein P-Konto über den Grundfreibetrag von derzeit 1.340,00 € zu bekommen, können Sie einfach zu Ihrer Bank gehen und dies dort beantragen. Möchten Sie jedoch höhere Freibeträge für Unterhaltsberechtigte wie Ehepartner und/oder Kinder oder für Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen, dann benötigen Sie die sogenannte P-Konto Bescheinigung.
Diese bekommen Sie bei uns. Weitere Informationen über auf dem P-Konto vor Pfändung zusätzlich schützbare Zahlungseingänge finden Sie hier.