Planverfahren
Insolvenzplanverfahren
Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, kann der Schuldner innerhalb von sechs Monaten den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Wurde beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan eine sog. Kopf- und Summenmehrheit an Zustimmungen erreicht, kann mit dem Insolvenantrag ein Antrag auf das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gestellt werden. Dem Gericht obliegt die Entscheidung, einen “gerichtlichen Vergleich” zu beschließen. In diesem Fall wird der letzte Stand des Schuldenbereinigungsplans zum gültigen Vergleich erklärt. Der Schuldner erhält einen Zahlplan mit allen nötigen Angaben, um die Daueraufträge für die Vergleichszahlungen auf den Weg zu bringen.
Gut zu wissen
Voraussetzungen
- Alle Gläubiger sind bekannt
Sie müssen sich absolut sicher sein, dass Sie alle Gläubiger kennen, da nur die Gläubiger Teil des gerichtlichen Vergleichs werden, die dem Vorschlag zustimmen. Ansonsten können nicht bekannte Gläubiger wiederum bei Ihnen pfänden, was zum Scheitern des Vergleichs führen kann. - Finanzielle Stabilität
Sie müssen sich sicher sein, dass Sie die vereinbarten Raten auch über die gesamte Laufzeit bedienen können, da der gerichtliche Vergleich bei Nichtzahlung von zwei Raten durch den betroffenen Gläubiger gekündigt werden kann. - Laufzeit
Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Dieser kann auf Ihre finanzielle Situation individuell angepasst werden, beträgt in der Regel aber nicht länger als drei Jahre. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, über eine Einmalzahlung sofort schuldenfrei zu werden. - Wie viel muss ich zahlen?
Gezahlt werden die Raten des letzten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, bei dem eine Kopf- und Summenmehrheit erreicht werden konnte. - Keine Konto- und Gehaltspfändungen!
Mit Antrag auf gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan stellen wir für Sie einen Antrag auf Einstellung aller Pfändungsmaßnahmen, damit während der Laufzeit des Gerichts keine Pfändungen, die den Plan gefährden würden, möglich sind. - Schufa
Ihre Schufa ist leider im Gegensatz zum Insolvenzverfahren erst drei Jahre nach Zahlung der letzten Rate wieder positiv.
Das sind weitere Schritte
Weitere Schritte
- 1. Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin! - 2. Kostenlose Erstberatung
Im kostenlosen und unverbindlichen ersten Termin, lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater persönlich kennen. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch alle vorhandenen Gläubigerunterlagen mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den besten Weg aus den Schulden auf und erläutert, welche Kosten auf Sie zukommen. - 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
Entscheiden Sie sich für eine Entschuldung mit SchuldenfreiBerlin, kontaktieren wir zunächst Ihre Gläubiger und fordern mit Vorlage Ihrer Vollmacht den aktuellen Stand aller Verbindlichkeiten an. Ab diesem Zeitpunkt sind wir alleiniger Ansprechpartner um Sie so weit wie möglich zu entlasten. - 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
Nachdem wir Ihre Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir aus diesen Informationen eine Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten. Diese benötigen wir für die weiteren Verhandlungen. - 5. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Dieser ist vereinfacht gesagt eine Verhandlungsversuch den Gläubigern ausschließlich den pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens anzubieten. Stimmen nicht alle Gläubiger diesem Vorschlag zu, kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. - 6. Unterschriftstermin Insolvenzantrag
Als letzter Schritt nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuch vereinbaren wir mit Ihnen vor Ort einen Termin zur Unterschrift des Insolvenzantrags. Dabei geht unser Anwalt mit Ihnen den gesamten Insolvenzantrag durch und erklärt Ihnen noch einmal alles detailliert im persönlichen Gespräch. - 7. Eröffnung Insolvenzverfahren
Zwei bis vier Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die 3-Jahresfrist beginnt. - 8. Versenden des gerichtlichen Plans an alle Gläubiger
Zu diesem müssen die Gläubiger innerhalb eines Monats Stellung nehmen. Tun dies einzelne oder mehrere Gläubiger nicht, dann gilt dies als Einverständniserklärung mit dem vorgelegten Plan. Aber selbst für den Fall, dass mehrere Gläubiger den Plan ablehnen, kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners diese Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln, wenn insgesamt mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt hat und die Forderungssumme der zustimmenden Gläubiger ebenfalls mehr als die Hälfte der insgesamt geschuldeten bekannten Forderungen beträgt (sog. "Kopf- und Summenmehrheit"). - 9. Zustandekommen des gerichtlichen Plans
Wird diese Kopf- und Summenmehrheit erreicht, kommt der gerichtliche Plan zustande. Das Gericht schickt Ihnen diesen zu, verbunden mit der Aufforderung, den dort festgesetzten Zahlungen nachzukommen. - 10. Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der 3 Jahre (oder einer anderen vereinbarten) Laufzeit werden Ihnen alle dann noch offenen Forderungen erlassen und Sie sind wieder schuldenfrei!