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P-Konto

Pfändungsschutzkonto

Durch Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos können Sie den Grundfreibetrag von zur Zeit 1.340 € sowie weitere auf Ihrem Girokonto eingehende Zahlungen wie z.B. Kindergeld vor Pfändung schützen. Um ein P-Konto über den Grundfreibetrag von derzeit 1.340,00 € zu bekommen, können Sie einfach zu Ihrer Bank gehen und dies dort beantragen. Möchten Sie jedoch höhere Freibeträge für Unterhaltsberechtigte wie Ehepartner und/oder Kinder oder für Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen, dann benötigen Sie die sogenannte P-Konto Bescheinigung.
Diese bekommen Sie bei uns. Weitere Informationen über auf dem P-Konto vor Pfändung zusätzlich schützbare Zahlungseingänge finden Sie hier.

Wichtig zu wissen

Benötige Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Kontoauszug oder EC Karte
  • ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Bewilligungsbescheid
  • Kindergeld

Sie haben Fragen?
Wollen Sie noch detailliertere Informationen zur Privatinsolvenz bekommen Sie diese hier.

ZU DEN INFORMATIONEN

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