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Kauf aus Insolvenz

Insolvent

Sollte Ihr Unternehmen insolvent sein, besteht für Sie die Möglichkeit, dem Insolvenzverwalter Ihr eigenes insolventes Unternehmen ohne die Altlasten abzukaufen, sofern Sie einen externen Geldgeber finden oder über genügend nicht in die Insolvenzmasse fallendes Privatvermögen verfügen. Der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz kann Ihnen wesentliche Chancen und Vorteile bieten, wenn es Ihnen gelingt, mögliche Risiken zu antizipieren und in der Folge aus der Welt zu schaffen.

Wenn es Ihr Anliegen ist, Ihr eigenes Unternehmen fortzuführen, besteht die Möglichkeit, dieses aus Ihrem Privatvermögen oder eventuell durch ein Familienmitglied vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse aufzukaufen. Der große Vorteil bei einem Kauf aus Insolvenz besteht für Sie darin, dass Sie die Altlasten des Unternehmens nicht mit übernehmen, Sie können also einen Neustart sog. “fresh start” mit Ihrem Unternehmen ohne die Verbindlichkeiten starten. So können mithilfe der insolvenzrechtlichen Vorschriften bei der Restrukturierung zudem Personal­anpassungen vereinfacht umgesetzt und ungünstige Vertragsverpflichtungen (z.B. teure Leasingverträge) vorzeitig beendet werden. So kann im Personalbereich die Reorganisation des Unternehmens vorgenommen und so das arbeits­rechtliche Risiko deutlich limitiert werden. Wichtig ist hier, dass Sie schnell handeln, denn der Insolvenzverwalter hat nach Auslaufen des Insolvenzgeldes ein großes Interesse daran, das Unternehmen schnell zu verkaufen, da ansonsten durch die dann anfallenden Arbeitslöhne schnell hohe Kosten anfallen können.

Wichtig zu wissen

Informationen

  • Keine Übernahme von Altlasten:
    Beim sog. Asset Deal übernimmt der Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreises sämtliche Gegenstände des Unternehmens. Damit erhält der Käufer nur die Vermögenswerte und kann mit dem gekauften Unternehmen einen „fresh start“ ohne Übernahme der Altlasten beginnen. Anders als bei Käufen außerhalb der Insolvenz besteht ebenfalls kein Haftungsrisiko etwa für Steuerverbindlichkeiten.
  • Eröffnetes Insolvenzverfahren nötig:
    Bevor ein Kauf aus der Insolvenz in Frage kommt, muss über Ihr Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
  • Bestehende Verträge bleiben beim Insolvenzverwalter:
    Bisher laufende Verträge bleiben beim Insolvenzverwalter. Darin kann ein Vorteil liegen, wenn man diese Verträge, beispielsweise Leasingverträge, nicht benötigt. Es kann auch eine gute Gelegenheit bieten, neue Verträge zu verbesserten Konditionen abzuschließen. Für den Fall, dass Sie einen Vertrag zwingend weiterführen wollen, sollte man im Vorfeld des Vertragsabschlusses Sicherheit schaffen, dass dieser Vertrag vom Insolvenzverwalter auf Sie als Käufer übertragen wird.
  • Möglichkeit der Restrukturierung beim Personal:
    Sogar der sonst sehr streng reglementierte Abbau von Mitarbeitern ist in der Insolvenz erleichtert.In den meisten Fällen macht nämlich die Weiterführung Ihres insolventen Unternehmens nur dann Sinn, wenn nicht die gesamte Belegschaft übernommen wird. Zwar führt nach den arbeitsrechtlichen Regelungen der Erwerb aus der Insolvenz zum Betriebsübergang. Dieser bedeutet, dass alle Arbeitnehmer zu den bisherigen Konditionen übernommen werden müssen. Es besteht auch kein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Arbeitsverhältnisse. Allerdings kann der Insolvenzverwalter betriebsbedingte Kündigungen mit einer verkürzten Kündigungsfrist von maximal drei Monaten aussprechen. Begründen kann er diese beispielsweise damit, dass die Arbeitsplätze nach dem Konzept des neuen Erwerbers wegfallen.
  • Hoher Zeitdruck:
    Sie müssen sehr schnell tätig werden, denn der Insolvenzverwalter wird zwar nach Insolvenzeröffnung bei der Fortführung des insolventen Betriebeszunächst über das sogenannte Insolvenzgeld entlastet. Denn die Arbeitnehmerlöhne werden für drei Monate von der Agentur für Arbeit übernommen. Danach allerdings verantwortet er die Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Vollkosten − also auch die Arbeitnehmerlöhne. Aus diesem Grund hat er ein großes Interesse, Ihr Unternehmen sehr schnell nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verkaufen.

 

  • 1. Kontaktaufnahme
    Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin!
  • 2. Kostenlose Erstberatung
    In unserer kostenlosen Erstberatung lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater kennen, der Sie auf Ihrem Weg begleiten wird. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen Ihrer Gläubiger mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden auf und erläutert Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen.
  • 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
    Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Weg aus den Schulden mit uns zu gehen, kontaktieren wir zunächst alle Gläubiger um von diesen den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten zu erfahren. Weiterhin legen wir Ihre Vollmacht vor und sind ab diesem Zeitpunkt alleiniger Ansprechpartner in Ihren Schuldenangelegenheiten.
  • 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
    Nachdem wir nun alle Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir eine Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten.
  • 5. Unterschriftstermin Insolvenzantrag
    Als letzten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen vor Ort einen Termin zur Unterschrift des Insolvenzantrags. Dabei geht unser Anwalt mit Ihnen den gesamten Insolvenzantrag durch und erklärt Ihnen noch einmal alles detailliert im persönlichen Gespräch.
  • 6. Eröffnung Insolvenzverfahren
    Zwei bis vier Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die 3-Jahresfrist beginnt.
  • 7. Kauf aus der Insolvenz
    Sie kaufen dem Insolvenzverwalter Ihr Unternehmen ohne Altlasten ab und können einen Neustart beginnen.

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