Insolvenz
ALLES WICHTIGE ZUM PRIVATEN INSOLVENVERFAHREN
Das Privatinsolvenzverfahren endet nach drei Jahren in der Schuldenfreiheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin! Die Privatinsolvenz ist eine durch die Insolvenzordung vorgegebene Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Während des Insolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner mindestens ein Freibetrag in Höhe von 1.340,00 € monatlich über die er frei verfügen kann. Bei Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepartner und/oder Kinder erhöht sich dieser Freibetrag. Liegt Ihr Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird der pfändbare Anteil abgeführt und kommt den Gläubigern zu Gute. Das Privatinsolvenzverfahren steht allen Schuldnern offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Ein ehemals selbständig tätiger Schuldner hat die Möglichkeit das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages weniger als 20 Gläubiger hat und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen bestehen. Nach drei Jahren erhalten Sie, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, Restschuldbefreiung. Das bedeutet, Sie sind ab diesem Moment wieder schuldenfrei und können ein unbeschwertes Leben führen.
Voraussetzungen
Wichtig zu wissen
- Schuldenfrei in 3 Jahren:
Wenn Sie das Privatinsolvenzverfahren durchlaufen haben, sind Sie nach drei Jahren schuldenfrei. - Pfändungsfreibetrag:
Der jedem zur Verfügung stehende Grundfreibetrag liegt zur Zeit bei 1.340,00 €. Sollten Sie Kinder haben oder verheiratet sein, erhöht sich dieser. Mehr dazu hier. - Schufa:
Nach Ablauf der dreijährigen Insolvenz ist Ihre Schufa ein halbes Jahr später wieder positiv und Sie können wieder alle Arten von Verträgen schließen! Mehr erfahren Sie hier. - Obliegenheiten in der Insolvenz:
Als wesentlichste Verpflichtung während der Insolvenz müssen Sie arbeiten gehen, um Ihren Gläubigern das Ihnen zustehende Geld soweit wie möglich zurückzuzahlen. Mehr dazu hier.
Weitere Schritte
- 1. Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin! - 2. Kostenlose Erstberatung
in unserer kostenlosen Erstberatung lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater kennen, der Sie auf Ihrem Weg begleiten wird. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen Ihrer Gläubiger mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden auf und erläutert Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen. - 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Weg aus den Schulden mit uns zu gehen, kontaktieren wir zunächst alle Gläubiger um von diesen den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten zu erfahren. Weiterhin legen wir Ihre Vollmacht vor und sind ab diesem Zeitpunkt alleiniger Ansprechpartner in Ihren Schuldenangelegenheiten. - 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
Nachdem wir nun alle Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir eine Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten. Diese benötigen wir für die Durchführung des im Privatinsolvenzverfahren zwingend vorgeschriebenen außergerichtlichen Versuchs der Schuldenbereinigung. - 5. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Dieser ist vereinfacht gesagt eine Verhandlungsversuch den Gläubigern ausschließlich den pfändbaren Anteil Ihres Nettoeinkommens anzubieten. Stimmen nicht alle Gläubiger diesem Vorschlag zu, kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. - 6. Unterschriftstermin Insolvenzantrag Weitere Informationen
Als letzter Schritt nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuch vereinbaren wir mit Ihnen vor Ort einen Termin zur Unterschrift des Insolvenzantrags. Dabei geht unser Anwalt mit Ihnen den gesamten Insolvenzantrag durch und erklärt Ihnen noch einmal alles detailliert im persönlichen Gespräch. - 7. Eröffnung Insolvenzverfahren
Zwei bis vier Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die 3-Jahresfrist beginnt. - 8. Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der 3 Jahre werden Ihnen alle dann noch offenen Forderungen erlassen und Sie sind wieder schuldenfrei!