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Insolvenz für Geschäftskunden

So funktioniert ein Insolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren endet ebenfalls nach drei Jahren in der Schuldenfreiheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin! Das Regelinsolvenzverfahren ist eine durch die Insolvenzordung vorgegebene Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Während des Insolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner mindestens ein Freibetrag in Höhe von 1.340,00 € monatlich, über die er frei verfügen kann. Bei Unterhaltsverpflichtungen wie Ehepartnern und/oder Kindern erhöht sich dieser Freibetrag. Liegt Ihr Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird der pfändbare Anteil abgeführt und kommt den Gläubigern zu Gute.

Das Regelinsolvenzverfahren findet Anwendung bei juristischen Personen (wie z.B. GmbH, UG etc.), Selbständigen sowie ehemals Selbständigen. Bei ehemals Selbständigen allerdings nur dann, wenn sie im Moment, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, 20 oder mehr Gläubiger haben oder gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Forderungen aus Arbeitsverhältnissen sind Lohn- und Gehaltsansprüche ehemaliger Mitarbeiter sowie Forderungen der Finanzämter z.B. auf Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsträger. Vor der Einreichung des Insolvenzantrages ist genau zu prüfen, ob Sie Ihr Gewerbe fortführen wollen oder ob Sie Ihren Betrieb oder Ihre Selbständigkeit einstellen wollen. Entscheiden Sie sich zur Fortführung Ihres Betriebs, ist die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter der Regelfall.

Nach drei Jahren erhalten Sie, wenn Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, Restschuldbefreiung. Das bedeutet, Sie sind ab diesem Moment wieder schuldenfrei und können ein unbeschwertes Leben führen.

Wichtig zu wissen

Vorrausetzungen für ein Insolvenzverfahren

  • Schuldenfrei in 3 Jahren
    Wenn Sie das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen haben, sind Sie nach drei Jahren schuldenfrei.
  • Schnelles Handeln erforderlich!!!
    Bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Pflicht, innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Stellen Sie diesen nicht oder nicht rechtzeitig, machen Sie sich gemäß § 15a InsO strafbar
  • Pfändungsfreibetrag
    Der jedem zur Verfügung stehende Grundfreibetrag liegt zur Zeit bei 1.340,00 €. Sollten Sie Kinder haben oder verheiratet sein, erhöht sich dieser. Mehr dazu hier.
  • Schufa
    Nach Ablauf der dreijährigen Insolvenz ist Ihre Schufa ein halbes Jahr später wieder positiv und Sie können wieder alle Arten von Verträgen schließen! Mehr erfahren Sie hier.
  • Obliegenheiten in der Insolvenz
    Als wesentlichste Verpflichtung während der Insolvenz müssen Sie arbeiten gehen, um Ihren Gläubigern das Ihnen zustehende Geld soweit wie möglich zurückzuzahlen. Mehr dazu hier.
  • Freigabe der selbständigen Tätigkeit
    Dies bedeutet, dass Sie Ihren Betrieb eigenständig fortführen können..Was Sie an den Insolvenzverwalter abführen müssen, richtet sich nicht danach, was Sie durch Ihre Selbständigkeit tatsächlich verdienen, sonder vielmehr nach Ihrem fiktiven Gehalt d.h. das Gehalt, das ein vergleichbarer Angestellter verdienen würde. Das fiktive Gehalt orientiert sich vor allem an Ihrer Berufsausbildung und -erfahrung.. Ihr tatsächlich erzieltes Gehalt ist also gerade nicht maßgeblich. Danach wird dann genauso wie bei abhängig Beschäftigten der pfändbare Teil berechnet, den Sie abführen müssen. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie sehr erfolgreich sind, wesentlich höhere Beträge für sich selbst behalten können. Allerdings tragen Sie auch das Risiko Ihres wirtschaftlichen Erfolges.

Weitere Schritte

  • 1. Kontaktaufnahme
    Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin!
  • 2. Kostenlose Erstberatung
    In unserer kostenlosen Erstberatung lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater kennen, der Sie auf Ihrem Weg begleiten wird. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen Ihrer Gläubiger mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden auf und erläutert Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen.
  • 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
    Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Weg aus den Schulden mit uns zu gehen, kontaktieren wir zunächst alle Gläubiger um von diesen den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten zu erfahren. Weiterhin legen wir Ihre Vollmacht vor und sind ab diesem Zeitpunkt alleiniger Ansprechpartner in Ihren Schuldenangelegenheiten.
  • 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
    Nachdem wir nun alle Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir eine Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten.
  • 5. Unterschriftstermin Insolvenzantrag
    Als letzten Schritt vereinbaren wir mit Ihnen vor Ort einen Termin zur Unterschrift des Insolvenzantrags. Dabei geht unser Anwalt mit Ihnen den gesamten Insolvenzantrag durch und erklärt Ihnen noch einmal alles detailliert im persönlichen Gespräch.
  • 6. Eröffnung Insolvenzverfahren
    Zwei bis vier Wochen nach Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Amtsgericht wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die 3-Jahresfrist beginnt.
  • 7. Restschuldbefreiung
    Nach Ablauf der 3 Jahre werden Ihnen alle dann noch offenen Forderungen erlassen und Sie sind wieder schuldenfrei!

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