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AG Plan

Aussergerichtliche Schuldenbereinigung für Gewerbe

Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren? Auch als Gewerbetreibendem besteht die Möglichkeit für Sie, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen und durch individuelle Verhandlungen ohne eine Insolvenz Ihre Schulden zu reduzieren. Als weiterer Weg aus Ihren Schulden steht auch Ihnen als Gewerbetreibendem der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern offen. Dies ist vereinfacht gesagt ein Vertrag mit den Gläubigern, bei dem wir für Sie versuchen, die Schuldsumme so weit wie möglich herunterzuhandeln und so für Sie annehmbare Konditionen herauszuhandeln. Dabei fangen wir mit einem möglichst niedrigen Angebot an und erhöhen dies schrittweise in mehreren Verhandlungsrunden, bis alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt haben. Dabei ist es möglich, mit den Gläubigern eine Einmalzahlung oder eine normalerweise über drei Jahre laufende monatliche Ratenzahlung zu vereinbaren. Kommen Sie den vereinbarten Zahlungen vertragsgemäß nach, sind Sie danach schuldenfrei.

Wichtig zu wissen

Voraussetzung

  • Alle Gläubiger sind bekannt:
    Sie müssen sich absolut sicher sein, dass Sie alle Ihre Gläubiger kennen, da nur die Gläubiger Teil des außergerichtlichen Vergleichs werden, die ihn auch unterzeichnen. Ansonsten können nicht bekannte Gläubiger wiederum bei Ihnen pfänden, was zum Scheitern des Vergleichs führen kann.
  • Finanzielle Stabilität:
    Sie müssen sich sicher sein, dass Sie die vereinbarten Raten auch über die gesamte Laufzeit bedienen können, da der außergerichtliche Vergleich bei Nichtzahlung von zwei Raten durch den betroffenenen Gläubiger gekündigt werden kann.
  • Laufzeit:
    Die Laufzeit ist individuell verhandelbar. Diese kann auf Ihre finanzielle Situation individuell angepasst werden, beträgt in der Regel aber nicht länger als drei Jahre. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, über eine Einmalzahlung sofort schuldenfrei zu werden.
  • Wie viel muss ich zahlen?
    Durch Verhandlungen mit Ihren Gläubigern versuchen wir, monatliche Ratenzahlungen - oder eine Einmalzahlung - zu erreichen, die für Sie zu stemmen sind und möglichst weit unter Ihren ursprünglichen Zahlungsverpflichtungen liegen. Inwieweit wir Ihre Schuldsumme reduzieren können, ist von der Art Ihrer Schulden, Ihrer persönlichen Situation und von den jeweiligen Gläubigern abhängig.
  • Keine Konto- und Gehaltspfändungen:
    Da Pfändungen während der Laufzeit eines außergerichtlichen Einigungsversuchs pausieren, können Sie abgesehen von der vereinbarten Rückzahlungsrate an die Gläubiger frei über Ihr Einkommen verfügen.
  • Schufa:
    Ihre Schufa ist leider im Gegensatz zum Insolvenzverfahren erst drei Jahre nach Zahlung der letzten Rate wieder positiv.

Weitere Schritte

  • 1. Kontaktaufnahme
    Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin!
  • 2. Kostenlose Erstberatung
    In unserer kostenlosen Erstberatung lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater persönlich kennen, der Sie auf Ihrem Weg begleiten wird und für Sie immer ansprechbar ist. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen zu Ihren Gläubigern mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden auf und welche Kosten auf Sie zukommen.
  • 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
    Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Weg aus den Schulden mit uns zu gehen, kontaktieren wir zunächst alle Ihre Gläubiger, um von diesen den aktuellen Stand aller Verbindlichkeiten zu erfahren und um diesen mitzuteilen, dass wir ab diesem Zeitpunkt alleiniger Ansprechpartner für alles sind, um Sie so weit wie möglich zu entlasten.
  • 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
    Nachdem wir nun alle Ihre Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir aus diesen Informationen eine aktuelle Aufstellung aller Ihrer Verbindlichkeiten. Diese benötigen wir, um eine feste Summe zu haben, über die wir mit Ihren Gläubigern verhandeln können.
  • 5. Start der Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
    Nach Einreichung eines ersten möglichst niedrigen Angebots wird dieses kontinuierlich erhöht, bis alle Ihre Gläubiger zugestimmt haben, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • 6. Einigung mit allen Gläubigern
    Nach Einigung bekommen Sie von uns den Rückzahlungsplan zugesandt, aus dem sich ergibt, welche monatlichen Ratenzahlungen Sie an Ihre verschiedenen Gläubiger monatlich zu leisten haben und wie viel Sie insgesamt eingespart haben.

Sie haben noch Fragen?

Wollen Sie noch detailliertere Informationen zum außergerichtlichen Einigungsversuch für Gewerbetreibende haben, bekommen Sie diese hier.

Weitere Informationen
 

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