AG Plan
Aussergerichtiliche Schuldenbereinigung
Schuldenfrei ohne Insolvenzverfahren? Durch individuelle Verhandlungen mit Ihren Gläubigern reduzieren wir Ihre Schulden ohne den gerichtlichen Weg einer Insolvenz. Als weiterer Weg aus Ihren Schulden steht Ihnen der außergerichtliche Einigungsversuch mit den Gläubigern offen. Dies ist vereinfacht gesagt ein Vertrag mit den Gläubigern, bei dem wir für Sie versuchen, die Schuldsumme so weit wie möglich herunterzuhandeln und so für Sie annehmbare Konditionen herauszuhandeln. Dabei fangen wir mit einem möglichst niedrigen Angebot an und erhöhen dies schrittweise in mehreren Verhandlungsrunden, bis alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt haben. Dabei ist es möglich, mit den Gläubigern eine Einmalzahlung oder eine normalerweise über drei Jahre laufende monatliche Ratenzahlung zu vereinbaren. Kommen Sie den vereinbarten Zahlungen vertragsgemäß nach, sind Sie danach schuldenfrei.
Voraussetzungen
Wichtig zu wissen
- Alle Gläubiger sind bekannt:
Sie müssen sich absolut sicher sein, dass Sie alle Ihre Gläubiger kennen, da nur die Gläubiger Teil des außergerichtlichen Vergleichs werden, die dem Vorschlag zustimmen. Ansonsten können nicht bekannte Gläubiger wiederum bei Ihnen pfänden, was zum Scheitern des Vergleichs führen kann. - Finanzielle Stabilität:
Sie müssen sich sicher sein, dass Sie die vereinbarten Raten auch über die gesamte Laufzeit bedienen können, da der außergerichtliche Vergleich bei Nichtzahlung von zwei Raten durch den betroffenenen Gläubiger gekündigt werden kann. - Laufzeit:
Die Laufzeit ist individuell verhandelbar. Diese kann auf Ihre finanzielle Situation individuell angepasst werden, beträgt in der Regel aber nicht länger als drei Jahre. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit über eine Einmalzahlung sofort schuldenfrei zu werden. - Wie viel muss ich zahlen?
Durch Verhandlungen mit Ihren Gläubigern versuchen wir, monatliche Ratenzahlungen - oder eine Einmalzahlung - zu erreichen, die für Sie zu stemmen ist und möglichst weit unter Ihren ursprünglichen Zahlungsverpflichtungen liegt. Inwieweit wir Ihre Schuldsumme reduzieren können, ist von der Art Ihrer Schulden, Ihrer persönlichen Situation und von den jeweiligen Gläubigern abhängig. - Keine Konto- und Gehaltspfändungen!
Da Pfändungen während der Laufzeit eines außergerichtlichen Einigungsversuchs pausieren, können Sie abgesehen von der vereinbarten Rückzahlungsrate an die Gläubiger frei über Ihr Einkommen verfügen. - Schufa:
Ihre Schufa ist leider im Gegensatz zum Insolvenzverfahren erst drei Jahre nach Zahlung der letzten Rate wieder positiv.
Weitere Schritte
- 1. Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie zeitnah einen individuellen Beratungstermin! - 2. Kostenlose Erstberatung
in unserer kostenlosen Erstberatung lernen Sie uns und den für Sie zuständigen Schuldnerberater kennen, der Sie auf Ihrem Weg begleiten wird. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen Ihrer Gläubiger mit, damit wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen können. Im Anschluss zeigt Ihr Berater Ihnen den für Sie besten Weg aus den Schulden auf und erläutert Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen. - 3. Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Weg aus den Schulden mit uns zu gehen, kontaktieren wir zunächst alle Gläubiger um von diesen den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten zu erfahren. Weiterhin legen wir Ihre Vollmacht vor und sind ab diesem Zeitpunkt alleiniger Ansprechpartner in Ihren Schuldenangelegenheiten. - 4. Aufstellung aller Verbindlichkeiten
Nachdem wir Ihre Gläubiger kontaktiert haben, erstellen wir aus diesen Informationen eine Aufstellung Ihrer Verbindlichkeiten. Diese benötigen wir für die weiteren Verhandlungen. - 5. Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
Nach Einreichung eines ersten möglichst niedrigen Angebots wird dieses kontinuierlich erhöht, bis alle Ihre Gläubiger zugestimmt haben, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. - 6. Einigung mit allen Gläubigern
Nach Zustimmung aller Gläubiger erhalten Sie einen Rückzahlungsplan. Dieser zeigt auf, welche monatlichen Ratenzahlungen Sie an die einzelnen Gläubiger zu leisten haben und ist die Grundlage zur Erstellung der Daueraufträge. Weiterhin können Sie dem Plan entnehmen, wie viel Sie insgesamt eingespart haben.